Apartment Maria-Viktoria in Baden-Baden  
Das Apartment in Baden-Baden  
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AGB

 

AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen des Apartments Maria-Viktoria

Wir, Vermieter, freuen uns Sie in unserem Apartment begrüßen zu können. Hier finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Apartments Maria-Viktoria in Baden-Baden. Mit der Buchung der Unterkunft erklären Sie sich mit den AGB einverstanden. Ausnahmen und Einwände werden nach Absprache per E-Mail berücksichtigt. Wir haben das vermietete Apartment Maria-Viktoria in dem Bestreben, den Mietern einen angenehmen Aufenthalt zu ermöglichen, hergerichtet. Unter Berücksichtigung dieser Tatsache werden zwischen den Vertragschließenden folgende Vertragsbedingungen vereinbart:


1. Vertragsabschluss:
Ein verbindlicher Mietvertrag kommt zustande, indem wir Ihre Internet- Buchung per E-Mail (formlos) oder telefonische (formlos) oder schriftliche Buchung per Post (formlos) annehmen und Sie hierüber durch die Übersendung einer Buchungsbestätigung informieren. Der Mietvertrag kommt zustande, wenn der Mieter diesem zustimmt. Die Zustimmung kann durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung, wie zum Beispiel der Zahlung des Mietpreises, der Anzahlung oder des Antrittes der Reise erfolgen.
Wir verpflichten uns, für die angegebene Mietzeit die Ferienwohnung in vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung zu stellen. Der Mieter ist verpflichtet, die Ferienwohnung bei Beendigung der Mietzeit in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben und die Wohnung während der Mietzeit in sauberem und ordentlichem Zustand zu erhalten.


2. Buchung / Bezahlung:
Nachdem Sie das Buchungsschreiben an uns geschickt haben, setzen wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung (E-Mail oder Telefon). Wenn Sie das Angebot annehmen, wird die Unterkunft für Sie vorgemerkt und nicht mehr angeboten. Sie überweisen dann die Anzahlung in Höhe von 30% des Gesamtpreises auf unser Konto. Die Dauer der Zahlungsfähigkeit beträgt 7 Tage nach dem Datum des Buchungsschreibens. Erst nach dem Eingang der Anzahlung ist das Apartment für Sie reserviert und Sie erhalten eine schriftliche Reservierungsbestätigung. Vor Ort erfolgt eine Einweisung in das Mietobjekt durch uns und anschließend ist der Restbetrag direkt bei Ankunft an uns in bar in Euro zu zahlen. Werden Zahlungen nicht vertragsgemäß geleistet, kann das als Rücktritt des Mieters vom Mietvertrag entsprechend Punkt 4.) (Rücktritt/Annullierungskosten) gewertet werden. Damit werden die dort festgelegten Zahlungen fällig.
Im Mietpreis sind inbegriffen: die Unterkunft, Handtücher, Bettwäsche (wöchentlicher Wechsel), Warm- und Kaltwasser, Strom, Geschirr, Besteck. Wir lassen eine wöchentliche Reinigung vornehmen. Im Mietpreis sind nicht inbegriffen: die von den Gemeinden erhobene Anmeldegebühr ist nicht inbegriffen. Die Kurtaxe ist über uns an die Tourismuszentrale zu entrichten.


3. Leistungen und Preise:
Der Mietvertrag umfasst das auf der Homepage und/oder im schriftlichen Angebot beschriebene Apartment Maria-Viktoria. Im Mietpreis sind die Miete und in der Regel Energiekosten und Müllentsorgung enthalten. Die Anzahl der in der Unterkunft wohnenden Personen (einschließlich aller Kinder) darf die in der Buchungsbestätigung angeführten Anzahl nicht überschreiten. Kinder werden als Erwachsene betrachtet. Haustiere sind grundsätzlich nicht erlaubt.
Zur Zeit gültige Preise: 01/01/2009 bis 31/12/2009. Unsere Preise verstehen
sich als Richtpreise und können jederzeit ohne Ankündigung geändert werden. Die garantierten Preise erhalten Sie bei Ihrer Reservierung. Eventpreise bitte erfragen.
Die im Internet veröffentlichen Preise gelten bei einer Mietdauer von 7 Tagen;
darunter kann ein Kurzzeitzuschlag bis zu 100 % vom Preis angesetzt werden.
Wird ein Angebot an den Gast/Mieter erstellt, sind wir nur 24h (1Tag) daran gebunden.


4. Rücktritt / Annullierungskosten:
Sie können jederzeit von Ihrer gebuchten Reise zurücktreten. In diesen Fall verrechnen wir für unsere effektiven Kosten (Arbeitsaufwand, Telefon, Überweisungskosten...) eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 50,- Euro pro Auftrag und zusätzlich:
Bis 45 Tage vor Reisebeginn 30% des Mietpreises
44 Tage bis 31 Tage vor Reisebeginn 40% des Mietpreises
30 Tage bis 15 Tage vor Reisebeginn 60% des Mietpreises
14 Tage bis 7 Tage vor Reisebeginn 70% des Mietpreises
  6 Tage bis 1 Tage vor Reisebeginn 80% des Mietpreises
 bei Nichtantritt der Reise 100% des Mietpreises
Als Annullierungsdatum gilt der Eingangstag Ihrer schriftlichen Mitteilung bei uns. Sollten Sie Ihre gebuchte Reise, aus welchen Grund auch immer, ohne vorherige rechtzeitige Benachrichtigung nicht antreten, behalten wir uns das Recht vor, das Apartment „Maria-Viktoria“ weiter zu vermieten. In unseren Leistungen sind keine Versicherungen enthalten. Ein Recht auf Bezug des Objektes besteht dann nicht mehr. Für die vorzeitige Abreise gibt es keinesfalls eine Geldrückgabe.


5. Anreise / Abreise / Kaution / Haftung:
Das Apartment „Maria-Viktoria“ steht am Anreisetag regelmäßig ab 14.00 Uhr zur Verfügung. Die Anreise muss bis 22.00 Uhr erfolgen, es sei denn, ein späterer Anreisezeitpunkt wird vorab ausdrücklich mit dem Vermieter vereinbart. Eine Anreise vor 14.00 Uhr kann ebenfalls nur erfolgen, wenn dies vorab ausdrücklich mit dem Vermieter vereinbart wurde. Ist die Anreise in der Zeit zwischen 22:00 Uhr und 8:00 vereinbart und findet in dieser Zeit statt, wird ein Aufschlag in Höhe von 30,00 Euro erhoben. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter bei der Anreise seinen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorzulegen. Der Vermieter kann bei der Anreise die Entrichtung einer Kaution in Höhe von 150,00 € verlangen. Der Vermieter erstattet diese Kaution bei rechtzeitiger Räumung des Apartments „Maria-Viktoria“ und Herausgabe aller Schlüssel am Abreisetag, sofern mit dem Mieter nicht etwas anderes vereinbart wurde und sofern das Apartment „Maria-Viktoria“ keine von dem Mieter zu vertretenden Schäden aufweist. Für den Fall darüber hinausgehender Schäden an dem Apartment „Maria-Viktoria“ und/oder dem Inventar leistet der Mieter noch vor Ort den für den Schadensersatz erforderlichen Geldbetrag in bar in Euro (§ 249 Abs. 2 BGB), deswegen empfehlen wir dringend den Abschluss einer Haftpflichtversicherung. Stellt der Vermieter erst nach Abreise des Mieters von ihm verursachte Schäden fest, werden die daraus entstehenden Ansprüche dem Mieter nachträglich in die Rechnung gestellt. Der Mieter verpflichtet sich die aufliegende Hausordnung durchzulesen und Ihr Folge zu leisten. Ein Nicht-Beachten oder mutwilliges Entgegenhandeln beruft sich wieder auf dieses Mietrecht. Am Abreisetag hat der Mieter das Apartment „Maria-Viktoria“ bis spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Bei verspäteter Räumung der Ferienwohnung hat der Vermieter gegenüber dem Mieter Anspruch auf eine Zusatzzahlung. Diese beträgt € 60,00 (netto) bei einer Räumung nach 11.00 Uhr aber vor 13.00 Uhr; 100 % des vereinbarten Übernachtungspreises/Nacht bei einer Räumung nach 13.00 Uhr.
Darüber hinaus hat der Vermieter Anspruch auf Ersatz aller ihm aufgrund einer verspäteten Räumung entstehenden weitergehenden Schäden. Die Räumung gilt erst als bewirkt, wenn auch alle Schlüssel an den Vermieter oder seinen Vertreter herausgegeben wurden. Hierzu kann der Mieter, wenn dies mit dem Vermieter zuvor ausdrücklich vereinbart wurde, alle Schlüssel auf dem Tisch in dem Apartment „Maria-Viktoria“ hinterlassen und die Apartmentstür zuziehen. Der Mieter ist verpflichtet, die ordnungsgemäße Schließung der Apartmentstür zu kontrollieren. Bei Verlust eines oder mehrerer Schlüssel hat der Mieter dem Vermieter Schadensersatz für deren Neuherstellung und ggf. für den Einbau neuer Schlösser zu leisten.
Sollte während des Aufenthalts ein Schaden jeglicher Art z. B. Glasbruch, Defekt eines Möbelstückes etc.) entstehen, muss dieser unverzüglich dem Vermieter gemeldet werden und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Sollte in den Wohnungen Schäden entstehen, die durch den Gast/Mieter verursacht werden, kommt in der Regel eine Haftpflichtversicherung des Gastes/Mieters dafür auf; der Gast/Mieter haftet für alle ihn begleitenden Personen. Besteht keine Haftpflichtversicherung, kommt der Gast persönlich für den entstandenen Schaden auf; es kann vorab eine Kaution gefordert werden, um die Kosten zu erwartender Schäden abzusichern. Ein Besichtungsrecht ergibt sich aus der übernommen Reinigungspflicht und kann ohne direkte Vorankündigung ausgeübt werden.


6. Datenschutz:
Die personengebundenen Daten des Kunden werden nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Teledienstedatenschutzgesetzes (TDDSG) erhoben. Sie werden Dritten nur insoweit zugänglich gemacht, als dies zur Abwicklung der Vermietung notwendig ist (Reinigungsdienst, Hausverwaltung, Versicherung, etc.).


7. Reklamationen:
Stellt der Mieter bei Bezug der Unterkunft fest, dass diese nicht der Beschreibung entspricht bzw. stellt er Mängel fest, so ist er verpflichtet, diese unverzüglich (spätestens jedoch nach 2 Tagen) zu melden. Nach Ablauf dieser Frist können hieraus entstehende Ansprüche an den Vermieter nicht mehr geltend gemacht werden. Mängel werden vom Vermieter in der Regel sofort beseitigt. Eine Regulierung von Reklamationen, die während der Mietzeit aufgetreten sind und nicht gemeldet bzw. keine Fristsetzung des Vermieters zur Abstellung des Mangels gefordert wurde, können nach Mietende nicht gefordert werden.


8. Schadensmeldung und Mitwirkungspflicht bei entstehenden Schäden:
Der Mieter ist auch verpflichtet, die ihm zumutbaren Schritte zu unternehmen, um eventuelle Schäden oder Beeinträchtigungen an der Mietsache durch sofortige Mängelanzeige beim Vermieter gering zu halten. Alle Schäden, die während der Mietzeit am gemieteten Objekt entstehen, sind sofort zu melden. Erkennt der Mieter, dass durch plötzlich aufgetretene Leistungsstörung Schäden am gemieteten Objekt entstehen können, so ist er auch verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, den Schaden abzuwenden oder so gering wie möglich zu halten bzw. zur Behebung der Störung beizutragen (zum Beispiel, Wasserrohrbruch, Kanalisationsverstopfung).


9. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände:
Der Vermieter ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen außerordentlich zu kündigen, wenn zum Beispiel höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; wenn zum Beispiel die Ferienwohnung unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, zum Beispiel in der Person des Mieters oder bzgl. des Zwecks oder bzgl. der Belegung oder bzgl. der Unterbringung von Tieren, gebucht wurde; wenn zum Beispiel die Ferienwohnung zu anderen als zu Wohnzwecken genutzt wird; wenn zum Beispiel der Vermieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung die Sicherheit oder den Hausfrieden anderer Nachbarn oder das Ansehen des Vermieters in der Öffentlichkeit gefährdet, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Vermieters zuzurechnen ist. Es gilt die Hausordnung des „WEG Maria-Viktoria Strasse 31“ für Wohnraum, u.a. kann bei Verstoß gegen die Hausordnung eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden.
Wird die Reise nach Vertragsabschluss infolge höherer Gewalt, zu der auch die Zerstörung von Unterkünften oder gleichgewichtige Vorfälle zählen, unvorhersehbar erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können beide Vertragsteile den Reisevertrag kündigen. Bei Kündigung vor Reisebeginn erhält der Mieter den gezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht. Für bereits erbrachte Leistungen kann der Vermieter ein Entgelt verlangen.
Ergeben sich die im zweiten Absatz genannten Umstände nach Antritt der Reise, kann der Reisevertrag ebenfalls von beiden Seiten gekündigt werden. In diesem Fall wird der Vermieter die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen treffen. Wird der Vertrag aus den vorgenannten Gründen gekündigt, hat der Vermieter einen Entschädigungsanspruch auf erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung werden von dem Vermieter und dem Mieter je zur Hälfte getragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Mieter zur Last.


10. Salvatorische Klausel:
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Geschäftsbesorgungsvertrages zur Folge. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und die Gültigkeit des Vertrages im ganzen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt und die dem Sinn und Zweck des Vertrages, der ursprünglichen Vereinbarung und den berechtigten Interesse der Parteien nach Sinn und Gehalt des Vertrages entsprechen

. 11. Gerichtsstand:
Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, auch über dessen Wirksamkeit, gilt der Betriebsort, also der Ort, in dem sich das Apartment „Maria-Viktoria“ befindet und in dem die Leistung aus dem Gastaufnahmevertrag zu erbringen ist, in diesem Fall das Gerichtsstand bei Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Baden-Baden, Deutschland.

 

 
 
 
Impressum
Maria-Viktoria Appartement
Maria-Viktoria Strasse 31
D-76530 Baden-Baden

Verantwortlich für den Inhalt: Wohlgemut Alexej

Amtsgericht:Baden-Baden

UStID-Nr DE 63 579 142 189
Steuer-Nr 12168/22183
Finanzamt Mülheim

Telefon:+49 162 458 6471
Fax:+ 49 7644 927 8997


E-mail:[email protected]
Internet:www.baden-baden-appartement.de

 


 Konzeption & Design

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D - 69121 Heidelberg

Telefon:+49 6221 485 426
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